die Förderung der Jugend- und Altenhilfe nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe nach § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO. Die Gesellschaft verfolgt ihren Zweck dabei insbesondere durch die Entwicklung und Bereitstellung analoger und digitaler Bildungsangebote, Kurse, Programme und Lerninhalte für Kinder und Jugendliche zur Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung.