Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten eigener Beteiligungen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte und ohne Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen.