Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Entwicklung, die Optimierung, die Vermietung, die Verpachtung und die Veräußerung von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, unter Ausschluss von Tätigkeiten, die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erfordern ?