Handeln und Verwahren von Beteiligungen anderer Gesellschaften und Verwaltung von Vermögenswerten sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sein können. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.