Der Vertrieb von Medien, die keinen Handelsbeschränkungen unterliegen sowie die Vermittlung von Auffträgen und Handelspartnern für Literatur und Schriften und damit verbundenen Nebengeschäften. Die Geellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen - im In- und Ausland. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.