Die Verwaltung und Nutzung ausschließlich eigenen Grundbesitzes. Daneben ist die Gesellschaft berechtigt, eigenes Kapitalvermögen zu verwalten und zu nutzen sowie die nach § 9 Nr. 1 Satz 2 und 3 GewStG für die erweiterte Kürzung unschädlichen Tätigkeiten auszuüben ?