Die schlüsselfertige Erstellung von Bauwerken aller Art als Generalübernehmer, insbesondere die schlüsselfertige Errichtung von Wohn-, Gewerbe- und Industriebauten, sowie die Koordination und Überwachung von Nachunternehmern. Die Planung und Ausführung der Bauleistungen erfolgt durch Weitervergabe an qualifizierte Nachunternehmer.