die Errichtung und der Betrieb von Hotels im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen und weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu errichten, bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen, Organ- und Interessengemeinschaftsverträge abzuschließen sowie sämtliche Geschäfte zu bereiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.