Hospiz für den Landkreis Neuwied gGmbH
Unternehmensgegenstand
(1) Die Gesellschaft ?Hospiz für den Landkreis Neuwied gGmbH" mit Sitz in Neuwied verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ?Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Hospizeinrichtungen. Die Gesellschaft verfolgt das Ziel, Geburt, Leben und Sterben als untrennbar miteinander verbunden in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu tragen und schwerstkranke und sterbende Menschen auf ihrer letzten Wegstrecke bis zu ihrem Tod zu begleiten. Die Würde, das Recht auf Selbstbestimmung, die freie Willensäußerung und die individuellen Bedürfnisse von Leib, Seele und Geist der sterbenden Menschen stehen im Mittelpunkt der hospizlichen Begleitung. Die Begleitung schließt Angehörige und nahestehende Personen mit ein. Darüber hinaus dient die Gesellschaft der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Palliativ-Fachkräften durch entsprechende Kurse und Veranstaltungen. (4) Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziff. 2 und 3 genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens i. S. v. § 57 Abs. 3 AO mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen (Ziff. 5). Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke (Ziff. 6). (5) Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit nachstehend aufgeführten Körperschaften: Marienhaus-Gruppe Neuwieder Hospiz e. V. Orden-Franziskaner Brüder vom Heiligen Kreuz e. V. Zu den Gesellschaften der Marienhaus-Gruppe gehören die Marienhaus GmbH, deren Tochter- und weitere Beteiligungsgesellschaften sowie die Gesellschafter der Marienhaus GmbH, insbesondere die Marienhaus-Stiftung. (6) Die aktiven und passiven Leistungsbeziehungen zu den in der Ziffer 5 bezeichneten Gesellschaften erfolgen insbesondere wie nachfolgend beschrieben. Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO erbringt die Gesellschaft gegenüber anderen Gesellschaften im Sinne der Ziffer 5 folgende Leistungen - Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen in hospizlichen und Palliativen Themen durch entsprechende Kurse und Veranstaltungen Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO empfängt die Gesellschaft von anderen Gesellschaften im Sinne der Ziffer 5 folgende Leistungen: - Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit, Hygiene und Brandschutz; - Haustechnik und TGM - Technische Gerätebewirtschaftung / Medizin-Technik; hlR- Management; - Finanzbuchhaltung, Faktura, Controlling, Revision; Qualitätsmanagement; Versicherungswesen; Energieversorgung; - Aus- /Fort- und Weiterbildung; Rechtsdienstleistungen; - PR- und Marketingdienstleistungen; - Geschäftsführungsdienstleistungen; - Operative und strategische Managementleistungen; Fuhrparkmanagement; IT- Dienstleistungen; - Versorgung mit Ge- und Verbrauchsgütern inkl. Logistik; - Politische Außenvertretung. (7) Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. (8) Die Gesellschaft kann sich auch an anderen Gesellschaften beteiligen oder diese gründen. Sie ist insbesondere befugt Kooperationen mit anderen Leistungserbringern einzugehen soweit dies im Rahmen des Gemeinnützigkeitsrechtes möglich ist.