Zweck der Gesellschaft sind folgende besonders förderungswürdige Zwecke i.S.d, § 10 b Abs. 1 EStG: a) Förderung der Jugendhilfe ( 52 Abs. 2 Satz 1 Nr 4 AO) b) Förderung der Erziehung ( 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) Die Gesellschaft verwirklicht diese Zwecke durch das Betreiben eines Schülerhorts in Nürnberg-Kornburg. Für die in dem Schülerhort zu leistende Erziehungsarbeit werden die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere diejenigen des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG), berücksichtigt. Hilfs- und Nebengeschäfte sind zulässig, soweit sie in engem Zusammenhang mit zumindest einem der in Abs. 1 aufgeführten Zwecke stehen und diese zu fördern geeignet sind, Zulässig sind insbesondere Beratungstätigkeiten im pädagogischen Bereich (Erziehungsberatung, Elterntraining).