das Halten und Verwalten sowie der Erwerb von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Immobilien. Die Gesellschaft kann alle sonstigen Geschäfte betreiben, die zur Erreichung und Förderung ihres Hauptzweckes dienlich sind. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten.