Die Ausführung aller Zimmerer- und Holzbauarbeiten einschließlich Lieferung und Verkauf und der damit verbundenen Materialien sowie die Ausführung aller Ausbauarbeiten, insbesondere Trockenbau und aller damit verbundenen Arbeiten. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten.