Errichtung, Bereitstellung und Betrieb von Gesundheits-, Freizeit- und Fitnesseinrichtungen für Unterhaltung und Zerstreuung auf eigene Rechnung sowie Verwaltung solcher Einrichtungen für Dritte. Gründung, Unterhaltung, Ausstattung und Betrieb von Gesundheits-, Schönheits-, Fitness- und sonstigen Lifestyle und Health Clubs. Kauf, Verkauf von und Handel mit Sport- bzw. Freizeitbekleidung und diesbezüglichen Ausrüstungsgegenständen, alles vorrangig in dem Club des Stadthaus Köln in Köln. Genehmigungsbedürftige Geschäfte, insbesondere Geschäfte nach §§ 33c), 33 d) und 34 c) Gewerbeordnung sind ausgeschlossen.