Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, Verkauf, das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz. Das Unternehmen kann ferner alle Geschäfte betreiben, die dem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.