Erwerb von Grundbesitz und Gebäuden, Entwicklung sowie Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, Bau von wohnungswirtschaftlich und gewerblich genutzten Flächen, Vermietung, Verwaltung und Veräußerung von Immobilien, unter Einschluss von Bauträgertätigkeiten nach §34c GewO.