Erbringen von Handwerkerleistungen aller Art, insbesondere der Betrieb eines Hoch- und Tiefbaus, Verputzarbeiten und der Handel mit Baustoffen, soweit diese Tätigkeiten entweder ohne Genehmigung oder Erlaubnis zulässig sind, oder eine Genehmigung bzw. Erlaubnis im Einzelfall vorliegt oder dem Unternehmen allgemein erteilt ist, unter Einhaltung aller maßgeblichen Gesetze, Verordnungen, Satzungen und sonstiger Rechtsvorschriften sowie unter Beachtung angeordneter Auflagen.