Hoffnungsstücke gGmbH
Unternehmensgegenstand
Die Förderung des Wohlfahrtswesens gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO, die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 18 AO sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten dieser gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 25 AO. Mildtätiger Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Unterstützung von Personen gemäß § 53 AO und die Förderung aller damit zusammenhängenden mildtätigen Zwecke. Die Gesellschaft fördert die Unterstützung bedürftiger und insbesondere wohnungsloser Menschen und deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: die Bereitstellung von Informationen für bedürftige Menschen über Unterstützungsangebote im Bereich des Wohlfahrtswesens; die Unterstützung für Beratungsangebote bedürftiger Menschen, insbesondere bei bestehender oder drohender Obdachlosigkeit; die finanzielle Unterstützung bedürftiger Personen zur Unterstützung bei dem Wohnraumerhalt bzw. der -beschaffung, dem Zugang zu medizinischer Versorgung, dem Zugang zu juristischer Beratung und Vertretung, dem Lebensunterhalt oder dem Zugang zu Mobilität; finanzielle Unterstützung von Frauen zur Unterstützung bei dem Zugang zu Frauenhäusern sowie Hilfs- und Unterstützungsangeboten; die Unterstützung der fachlichen, gesellschaftlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Absicherung von Frauenhäusern und Hilfe- und Unterstützungsangeboten für Frauen im Rahmen der erlaubnisfreien Rechtsdienstleistung; Zusammenarbeit mit und insbesondere finanzielle Unterstützung von anderen sozialen Trägern zu den zuvor genannten Zwecken; Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements durch die Einbringung Ehrenamtlicher für die zuvor genannten Zwecke; Öffentlichkeitsarbeit zur Gewährleistung einer besseren Sichtbarkeit und einer besseren Wahrnehmung der zuvor genannten Zwecke in der Allgemeinheit. Die finanzielle Unterstützung erfolgt durch finanzielle Zuwendungen oder Sachspenden. Die Gesellschaftszwecke werden auch durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO für die Verwirklichung von steuerbegünstigten Zwecken durch eine andere Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts verwirklicht. Die Zuwendung von Mitteln an eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist.