Die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin von Kommanditgesellschaften, insbesondere der Familien GmbH & Co. KG, die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks von Kommanditgesellschaften innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes.