HIU gGmbH
Unternehmensgegenstand
1. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Erziehung sowie der Volks- und Berufsbildung. 2. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die Errichtung und den Betrieb der ?Health Innovation University of Applied Sciences? als private staatlich anerkannte Hochschule und aller damit in Zusammenhang stehenden Aktivitäten von Forschung und Lehre in den Bereichen Gesundheitswissenschaften sowie Kultur- und Sozialwissenschaften. Dies beinhaltet insbesondere die Durchführung von Studiengängen entsprechend dem Profil der ?Health Innovation University of Applied Sciences? mit der Verleihung akademischer Grade auf Basis der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnungen, die Unterbreitung von wissenschaftlichen Fort- und Weiterbildungsangeboten mit Anrechnungsmöglichkeiten im hochschulischen und beruflichen Bildungskontext sowie die Übernahme von Forschungstätigkeiten zur Erlangung relevanter wissenschaftlicher Erkenntnisse in den Gesundheits-, Kultur- und Sozialwissenschaften, die sich auch in der Lehre der ?Health Innovation University of Applied Sciences? wiederfinden; b) die Durchführung von Maßnahmen der akademischen und beruflichen Qualifizierung, vor allem im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens, indem entsprechende Schulen für Gesundheitsfachberufe oder berufliche Schulen unterhalten oder betrieben und Angebote der Fort- und Weiterbildung unterbreitet und sämtliche Tätigkeiten von einer "Medizinischen Akademie" koordiniert werden. 3. Daneben kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften vornehmen. Diese Förderung wird insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln aller Art nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO in seiner jeweils geltenden Fassung verwirklicht. 4. Die Gesellschaft ist zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks berechtigt, alle Handlungen vorzunehmen, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks unter Berücksichtigung des § 3 des Gesellschaftsvertrages förderlich sind. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und weitere Schulstandorte sowie Studienzentren der ?Health Innovation University of Applied Sciences? errichten, Interessensgemeinschaftsverträge eingehen und sich an Unternehmen, allerdings nicht als persönlich haftender Gesellschafter beteiligen sowie Unternehmen errichten oder erwerben. 5. Die Maßnahmen zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks nach Absatz 4 sind nur dann zulässig, wenn und soweit hierdurch die Anerkennung der Gesellschaft als gemeinnützige Körperschaft nicht gefährdet wird. 6. Der Satzungszweck wird auch durch das planmäßige Zusammenwirken mit Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, insbesondere der Hochschule der Wirtschaft für Management gGmbH durch Lieferungen und Leistungen jeglicher Art sowie die Überlassung von Personal verwirklicht (§ 57 Abs. 3 AO).