Die Planung, der Bau, die Errichtung und die Überwachung von Elektroinstallationen aller Art; dazu gehören alle in diesem Zusammenhang anfallenden Handelstätigkeiten einschließlich der Übernahme und Durchführung von Aufträgen aus dem Ausland auf allen Gebieten der Elektro-Installation. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Nebengeschäfte zur Erfüllung des Gegenstands des Unternehmens durchzuführen.