Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes, insbesondere Erbringung häuslicher Krankenpflege nach Unfällen und Operationen auch ohne bestehenden Pflegegrad, Tagespflege, Durchführung von Grund- und Behandlungspflege nach Maßgabe der jeweiligen Pflegegrad-Einstufung, Bereitstellung von Hausnotrufdiensten, Übernahme der Rufbereitschaft, Durchführung von Nachtwachen sowie 24-Stunden-Betreuung.