Büroservice- und Sekretariatsdienstleistungen, betriebswirtschaftliche Beratung (ohne Rechts- und/oder Steuerberatung) sowie Buchführungshilfe, insbesondere bei Lohn- und Gehaltsabrechnungen (nur Arbeiten gemäß § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG) und alle mit diesen Leistungen in Zusammenhang stehenden erlaubnisfreien Tätigkeiten.