Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit auf einen Teil dieser Bereiche beschränken. Tätigkeiten und Geschäfte, die einer staatlichen Genehmigung oder Erlaubnis bedürfen, insbesondere erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), sind nicht Gegenstand des Unternehmens.