Die Vermietung und Verwaltung von eigenen Wohnungen, wobei die Vermietung und Verpachtung von sonstigem Grundbesitz und andere Vermögensverwaltung daneben zulässig ist, sofern die Vermietung von eigenen Wohnungen den überwiegenden Teil der betrieblichen Tätigkeit ausmacht. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte und sonstige Handlungen zu tätigen, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern ?