HFK Geschäftsführungs GmbH
Unternehmensgegenstand
(1) Beratung und Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen und Immobilien sowie die Vermittlung von Finanzierungen an Kreditinstitute. Darüber hinaus ist sie berechtigt, die Geschäftsführung anderer Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen. (2) Die Gesellschaft vermittelt ferner Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder der Bruchteilsgemeinschaft und Investmentfonds. Soweit die Gesellschaft Beteiligungen an Investmentfonds vermittelt, erbringt sie ausschließlich die Anlage- und Abschlußvermittlung im Sinne von § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 und 2 Kreditwesengesetz von Anteilsscheinen an Kapitalanlagegesellschaften (inländische Investmentfonds) oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, d.h. für lizenzierte Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitute und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländische Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Bei der Erbringung dieser Fiannzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen.