Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften sowie die Erbringung kaufmännischer, administrativer und beratender Dienstleistungen an Beteiligungsunternehmen, soweit hierfür keine besondere behördliche Erlaubnis erforderlich ist.