Erwerb, Halten, Verwaltung und Verwertung eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilien, Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, Wertpapieren, Kapitalanlagen sowie die Verwaltung eigenen Grundbesitzes. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG oder der Gewerbeordnung werden nicht ausgeübt.