ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Unterstützung und Betreuung hilfsbedürftiger Personen im Alltag, insbesondere Haushaltshilfe, Begleitung zu Terminen und soziale Betreuung, sowie Leistungen gemäß § 45a SGB XI. Soweit für einen der vorgenannten Bereiche eine Erlaubnis oder Anerkennung erforderlich ist, wird die Gesellschaft diese anstreben und in diesem Bereich nur bei Vorliegen der Erlaubnis bzw. Anerkennung tätig werden.