Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens und das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften aller Art und alle damit verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten oder sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und die Geschäftsführung bei diesen zu übernehmen.