Der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes sowie einer teilstationären Einrichtung (Tagespflege) zur Versorgung, Betreuung und Pflege von kranken, alten, behinderten und pflegebedürftigen Menschen. Dies bedeutet im Einzelnen: Ambulante Pflege: Erbringung von Leistungen der Grund- und Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung sowie pflegerische Betreuungsmaßnahmen in der häuslichen Umgebung der Pflegebedürftigen ?