Der Erwerb sowie das Halten und Verwalten von Immobilien, ferner auch die An- und Vermietung sowie An- und Verpachtung von Immobilien, insbesondere von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie auch die Verwaltung von sonstigem eigenem Vermögen. Weiter als Nebenzweck zulässig ist die Veräußerung dieser Vermögenswerte.