die Vermittlung von Finanzwissen und wirtschaftlicher Bildung für Familien und Privatpersonen, insbesondere durch Vorträge, Seminare, Workshops, Coaching, digitale Angebote, Online-Kurse sowie die Erstellung und Vermarktung von Informations- und Bildungsmedien. Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen. Geschäfte, die nach dem KWG erlaubnispflichtig sind, gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens.