die Herstellung und der Vertrieb von Nahrungs-, Genuß- und Futtermitteln aller Art. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die urmittelbar oder mittelbar zu diesem Zweck geeignet sind. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie andere Unternehmen erwerben oder sich an solchen beteiligen.