Der Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Abs. 1 SGB V zur Erbringung aller zulässigen ärztlichen und nicht-ärztlichen Leistungen, sowie aller hiermit in Zusammenhang stehenden gesetzlich zulässigen Tätigkeiten, einschließlich der Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären ärztlichen und nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens.