Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen und Restaurants, der Handel mit Lebensmitteln sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie kann andere Unternehmen gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.