Beratung in allen Fragen der Immobilienverrentung, der Geldanlage, der Vermögensplanung, des Vermögensaufbaus und der Vermögensverwaltung von Unternehmen und Privatpersonen; Vermittlung von Immobilien und Immobiliengeschäften im In- und Ausland und von Kapitalanlage; Kapitalanlagegeschäfte; Dienstleistungen eines Bauträgers, nämlich organisatorische Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben; Vermietung von Immobilien. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG werden ausdrücklich nicht ausgeübt.