Die Gründung und der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums nach § 95 SGB V in der ambulanten vertragsärztlichen, privatärztlichen und berufsgenossenschaftlichen Versorgung sowie die Behandlung von Patienten sonstiger Kostenträger, z.B. Zivildienstleistender, zur Erbringung von hausärztlichen Leistungen.