(1) Die gewerbsmäßige Erbringung von Dienstleistungen in der Immobilienverwaltung und Immobilieninstandhaltung, insbesondere die technische und kaufmännische Verwaltung von Wohnungseigentum (WEG-Verwaltung) und Mietobjekten (Mietverwaltung), die Durchführung von Nebenkostenabrechnungen, die Mieterbetreuung und die Organisation von Instandhaltungsmaßnahmen und Reinigungsmaßnahmen. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des vorgenannten Zwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaft ist auch zur Aufnahme weiterer Geschäftszweige, zur Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland sowie zur Beteiligung an und Gründung von anderen Unternehmen berechtigt. Die Gesellschaft kann Unternehmen unter ihrer Leitung zusammenfassen.