Betrieb eines Bauunternehmens für Hoch- und Tiefbau. Weiterhin der Handel mit Baustoffen und Bauzubhör jeder Art sowie Fliesenlegerarbeiten. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich daran beteiligetn. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.