Erwerb, Halten und Verwalten sowie Veräußerungen von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland sowie Verwaltung des eigenen Vermögens. Finanzierung der Tochtergesellschaften sowie Gewährung von Darlehen an verbundene Unternehmen. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz und Kapitalanlagegesetzbuch bedürfen.