- Trockenbauarbeiten (z. B. Montage von Gipskartonwänden und -decken) - Bodenlegearbeiten (ohne Parkett- und Fliesenlegearbeiten, soweit meisterpflichtig) - Einbau von genormten Baufertigteilen (z. B. Fenster, Türen, Zargen) - Kabelverlegearbeiten im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten) - Abriss- und Entkernungsarbeiten (ohne Eingriff in tragende Strukturen) - Gebäudereinigung und Baustellenreinigung - Hausmeisterservice und Objektbetreuung - Garten- und Landschaftspflege (ohne genehmigungspflichtige Tätigkeiten) - Montage- und Demontagearbeiten ohne Eingriff in zulassungspflichtige Gewerke - Bautrocknung - Estricharbeiten (sofern nicht meisterpflichtig im Einzelfall) - Fugenarbeiten (nicht im Fliesenlegerhandwerk) - Reinigungsdienste - genehmigungsfreie Transportdienste