Gegenstand der Gesellschaft ist ausschließlich der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Vermietung und Verpachtung eigenen Grundbesitzes und grundstücksgleicher Rechte sowie die Verwaltung eigenen Kapitalvermögens, soweit diese Tätigkeiten die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht gefährden.