Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im Inland und Ausland, jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie die betriebswirtschaftliche und strategische Beratung von Unternehmen, ausgenommen Tätigkeiten, die einer besonderen gesetzlichen Erlaubnis bedürfen, insbesondere Rechtsberatung, Steuerberatung und erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen.