Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Halten, Verwaltung, Bewirtschaftung, Entwicklung und Veräußerung von Immobilien, Immobilienvermögenswerten und Beteiligungen an Immobilienunternehmen sowie an sonstigen Unternehmen und Vermögenswerten, alles in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte und unter Ausschluss jeglicher erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).