Die Erbringung von Bauleistungen aller Art, insbesondere Garten- und Landschaftsbau, Erdarbeiten, Pflasterarbeiten, Abbrucharbeiten, Kabel- und Leitungsbau sowie Tiefbau- und Straßenbauarbeiten, soweit hierfür die erforderlichen gesetzlichen und handwerksrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.