die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Seniorenbegleitung und Alltagsunterstützung. Dies umfasst inbesondere die Begleitung von Senioren und hilfsbedürftigen Personen im Alltag (z. B. beim Einkaufen), die hauswirtschaftliche Versorgung und Unterstützung im Haushalt, die soziale Betreuung und Unterhaltung zur Vermeidung von Einsamkeit sowie die Entlastung von pflegenden Angehörigen. Das Angebot zur Unterstützung im Alltag richtet sich nach § 45 a SGB. Medizinische und pflegerische Leistungen im Sinne des SGB XI (Behandlungspflege) sind ausdrücklich ausgeschlossen.