Der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von inländischen und ausländischen Vermögen, insbesondere die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, die Verwaltung eigenen Vermögens und die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens.