Der Erwerb, die Errichtung und der Betrieb von stationären Batteriespeichern und Fotovoltaikanlagen zur stationären (Eigen-)Versorgung, die Vermietung und Verpachtung dieser Batteriespeicher und Fotovoltaikanlagen, der An- und Verkauf von elektrischer Energie (Strom) auf dem Energiemarkt, die Vermarktung der Batteriekapazitäten sowie alle mit der Errichtung und dem Betrieb von Batteriespeichern und Fotovoltaikanlagen zusammenhängende Aufgaben und Leistungen im Sinne von § 107 a Abs. 2 Gemeindeordnung NRW. In diesem Rahmen leistet die Gesellschaft einen Beitrag zur Erfüllung gemeinwohlorientierter Aufgaben.