Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und das Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich Immobilien- und sonstiger Kapitalanlagen, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht jedoch für Dritte. Ausgenommen sind Geschäfte, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen.