Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen, sowie Erbringung von Beratungsdienstleistungen für verbundene und Dritte in betriebswirtschaftlichen, organisatorischen und sonstigen Angelegenheiten. Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen, insbesondere nach dem KWG, dem StBerG oder dem RDG, werden nicht ausgeübt.